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(DIHK) - Unternehmen, die auf dem europäischen Markt Elektrogeräte in den Verkehr bringen, müssen die Anforderungen des jeweiligen Landes beachten. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hilft mit einer frisch aktualisierten Übersicht.

Seit über einem Jahrzehnt legt die EU-Richtlinie zur Entsorgung von Elektronikschrott (Waste of Electrical and Electronic Equipment, WEEE) Mindestanforderungen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in der Europäischen Union fest. Zwischenzeitlich gab es bei den nationalen Regelungen immer wieder Anpassungen. Den Stand von November 2023 hat die DIHK für die EU und auch für europäische Drittstaaten nun in einer aktualisierten Auflage ihrer Veröffentlichung "Elektronikschrottentsorgung in Europa 2023" zusammengefasst

Gibt es eine nationales Registrierungsstelle? Müssen Endverkäufer Geräte zurücknehmen? Sind Entsorgungsbeiträge zu zahlen? Meldepflichten zu erfüllen? Auf nunmehr 81 Seiten finden die Leserinnen und Leser Antworten auf diese und ähnliche Fragen. Der Leitfaden listet für 34 europäische Länder, wer den Regelungen zur Elektronikschrottbestimmungen unterliegt und welche Pflichten für Hersteller, Importeure und den Handel bestehen.

Leitfaden "Elektronikschrottentsorgung in Europa 2023" (PDF)

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