Service navi

(DIHK) - Unternehmen, die Waren mit der Schweiz, Norwegen, Island, den Faröer-Inseln oder Jordanien austauschen, können ab September von vereinfachten Ursprungsregeln profitieren. Weitere Länder könnten bald folgen.

Internationale Handelsabkommen beinhalten für Unternehmen teils enorme Zollvorteile – wenn sie denn genutzt werden. Doch gerade kleinere Betriebe scheitern oft an bürokratischen Hürden bei der Ermittlung und Anwendung der präferenziellen Ursprungsregeln, also der Vorschriften zur Bestimmung des – für die Zollbemessung maßgeblichen – Warenursprungs.

Weitere Partner voraussichtlich zum Jahreswechsel im Boot
Vor diesem Hintergrund hatten sich 2019 die EU-Mitglieder und 22 weitere Partner – darunter etwa die EFTA-Staaten, die Mittelmeeranrainer, die westlichen Balkanstaaten oder die Türkei – im "Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln", kurz PEM, auf modernisierte Ursprungsregeln geeinigt.

In Kraft treten sollen die neuen PEM-Ursprungsregeln am 1. September 2021, zunächst allerdings voraussichtlich nur mit der Schweiz, Norwegen, Island, den Faröer-Inseln und Jordanien. Die EU geht davon aus, dass die übrigen PEM-Länder bis Ende 2021/Anfang 2022 nachziehen. Lediglich Marokko, Algerien und Syrien haben den neuen Regeln bislang nicht zugestimmt.

Lesen Sie den vollständigen Artikel auf der Website des DIHK

Weitere Meldungen

Suche EXPORTGUIDE-News

Waren im Wert von 131,6 Milliarden Euro ausgeführt

Mehr lesen

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind auf Einfuhren von Labortechnik angewiesen

Mehr lesen

Waren im Wert von 136,5 Milliarden Euro ausgeführt

Mehr lesen