(BITKOM ) - Ob Smartphone, Drucker oder Monitor: Nahezu alle elektronischen Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der Europäischen Union verkauft werden dürfen. Dafür gibt es viele Richtlinien und Verordnungen, die Hersteller eigenverantwortlich beachten müssen.
Das heißt: Das herstellende Unternehmen ist verpflichtet, eine Konformitätsbewertung durchzuführen, eine Konformitätserklärung abzugeben und die Produkte mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Erst dann darf das Produkt auf den Markt gebracht und in Betrieb genommen werden. Das hat seine Tücken: Immer wieder nehmen Behörden Produkte vom Markt, die nicht nur unzureichend gekennzeichnet sind, sondern auch teils formale, teils aber auch gravierende technische Mängel aufweisen.
Damit sich Unternehmen im Dschungel der Richtlinien und Verordnungen zurechtfinden, beschreibt dieser neue Leitfaden kompakt in neun Schritten, welche Aufgaben Sie im Rahmen der CE-Konformität Ihrer Produkte haben - vor dem Verkaufsstart, während des Vertriebs und ab Vertriebsende. Darüber hinaus werden in einem einführenden Teil allgemeine Informationen zum CE-Zeichen zusammenfassend dargestellt sowie die Aufgaben der weiteren Wirtschaftsakteure (Bevollmächtigte, Einführer, Händler, Fulfillment-Dienstleister) erklärt.
Der Leitfaden ist kostenlos abrufbar: Leitfaden "CE-Kennzeichnung" (pdf)