(VDMA) - Exporte sind das Rückgrat des Maschinen- und Anlagenbaus. Umso wichtiger ist es gerade in der aktuellen Lage der Weltwirtschaft, dass die Exporte sogenannter Dual-Use-Güter in mehrere Länder erleichtert werden sollen. Dabei handelt es sich um Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können, weshalb ihr Export vom Bundesausfuhramt (BAFA) genehmigt werden muss.
Ab dem 1. September 2023 wird es für eine ganze Reihe von Ländern neue nationale Allgemeingenehmigungen geben. Das heißt, die Unternehmen müssen hier für den Export ausgewählter Dual-Use-Güter beim BAFA keine Einzelgenehmigungen mehr beantragen.
"Mit dieser Maßnahme wird das Amt auf einen Schlag um bis zu 1000 unkritische Dual-Use-Güter-Anträge entlastet und kann sich auf die echten Exportkontrollfälle konzentrieren. Deshalb sind diese neuen Allgemeingenehmigungen eine wichtige Maßnahme für den mittelständischen Maschinen- und Anlagenbau", sagt VDMA-Präsident Karl Haeusgen. "Positiv ist insbesondere, dass nun auch Exporte in Länder wie Südkorea, Singapur, Chile, Uruguay, Mexiko und Argentinien beschleunigt werden", ergänzt er. Der VDMA macht sich seit längerem für eine solche Ausweitung der Allgemeingenehmigungen stark.
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