(BAFA) - In Zusammenarbeit haben das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesarbeitsministerium und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die wichtigsten Fragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kompakt zusammengefasst.
Einen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog finden Sie auf der Website des BAFA