Service navi

(GTAI) - Germany Trade & Invest, Auswärtiges Amt (AA) und Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)  bieten Unternehmen ein gem einsames Unterstützungsangebot für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu ausgewählten Ländern, darunter China, Indien, Türkei und Bangladesch. Die länderspezifischen Umsetzungshilfen unterstützen bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken in der Lieferkette. Daneben werden länderspezifische Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen angeboten. 

Das LkSG gilt seit dem 1. Januar 2023 und verpflichtet Unternehmen, in Abhängigkeit der Mitarbeiterzahl, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Das Gesetz sieht unter anderem die Durchführung jährlicher und anlassbezogener Risikoanalysen sowie die Implementierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen vor.

Unternehmen werden mit dem Angebot unterstützt, ihre Verpflichtung zur Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung der Risiken umzusetzen, entsprechend der Handreichung zur Umsetzung von Risikoanalysen nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auch Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht den gesetzlichen Sorgfaltspflichten des LkSG unterliegen, können trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen. Dies ist dann der Fall, wenn ein KMU als Zulieferer von Waren und Dienstleistungen für ein anderes Unternehmen fungiert, das LkSG-pflichtig ist.

Weitere Informationen finden Sie im Special auf der Website bei Germany Trade & Invest.

Weitere Meldungen

Suche EXPORTGUIDE-News

GTAI bietet eine Übersicht über aktuelle Investitionsprogramme und Projekte

Mehr lesen

Ausbau der Klinikinfrastruktur und Bevölkerungsentwicklung sorgen für Nachfrageschub

Mehr lesen

Waren im Wert von 131,9 Milliarden Euro ausgeführt

Mehr lesen

Das Veranstaltungsprogramm steht zum Download bereit

Mehr lesen