(GTAI) - Germany Trade & Invest, das Auswärtige Amt und die Deutsche Industrie- und Handelskammer bieten Unternehmen ein gemeinsames Unterstützungsangebot für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) jetzt auch zu Tunesien an.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Publikation erfolgen Ausführungen zu den menschenrechtlichen Risiken im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG sowie zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Umweltbezogene Risiken, widerrechtlicher Entzug von Land und Lebensgrundlagen sowie menschenrechtliche Risiken durch private oder staatliche Sicherheitskräfte im Dienste von Unternehmen i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 9-12, Abs. 3 LkSG werden nicht betrachtet.
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