(GTAI) - Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr dem EU-Binnenmarkt an. Für zahlreiche Produkte gibt es neue Vorschriften.
Gleichzeitig gibt es Übergangsfristen, um die neuen Bestimmungen umzusetzen. Sie unterscheiden sich jedoch je nach Produkt und wurden zum Teil bereits mehrmals verlängert. GTAI stellt Ihnen die wichtigsten Änderungen zusammen.
Brexit: UKCA-Label ersetzt CE-Kennzeichnung
Am 31. Dezember 2020 endete die Übergangsphase. Damit gehört das Vereinigte Königreich seit 1. Januar 2021 endgültig nicht mehr dem EU-Binnenmarkt an. Die neue UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) soll das CE-Zeichen auf dem britischen Markt mittelfristig ersetzen.
An den technischen Produktanforderungen sowie den Verfahren zur Konformitätsbewertung ändert sich zunächst nichts. Das Vereinigte Königreich hat die bestehende EU-Gesetzgebung in nationales Recht übernommen. Die Europäischen harmonisierten Normen und Standards werden in „UK designated standards“ umgewandelt.
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