(GTAI) - Das ukrainische Parlament hat Vergünstigungen für die Importe wichtiger Ausrüstung zur Energieerzeugung beschlossen. Die am 16. Juli 2024 verabschiedeten Gesetze Nummer 11258 und 11259 sehen vor, dass die Einfuhren einer Reihe von Anlagen, Teilen und Komponenten dafür von der Entrichtung der Mehrwertsteuer sowie der Importzölle befreit werden. Die Bestimmungen gelten für die Dauer des Kriegsrechts, maximal jedoch bis zum 1. Januar 2026.

In der Liste der begünstigten Ausrüstungen nicht enthalten sind dagegen elektrische Generatoren und rotierende elektrische Umrichter für Windkraftanlagen (Zolltarifnummer 8502.310000). Diese Teile seien für Windturbinen unerlässlich, kritisiert der Fachverband Ukrainian Wind Energy Association (UWEA) scharf. Die neuen Gesetze heben zwar die Abgaben für bestimmte Komponenten und Ersatzteile von Windturbinen auf. Das gilt jedoch nicht für komplette Windturbinen.

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