Die wichtigsten Arten von Auslandsinvestitionen: Gründung von Tochtergesellschaften, Joint Ventures oder Beteiligungsmodelle.
Joint Venture
Ein Joint Venture ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Partnern zum Betrieb eines gemeinsamen Unternehmens. Der Umfang der Kontroll- und Einflussmöglichkeiten der Partner richtet sich in der Regel nach der Höhe ihrer Beteiligung am Unternehmen. Ein Joint Venture kann sich auf Produktion und Vertrieb und/oder auf Forschung und Entwicklung erstrecken.
Joint Ventures kommen vor allem dann in Betracht, wenn gute Umsätze und Gewinne verspricht, die Gründung eines eigenen Unternehmens aufgrund ausländischer Gesetzgebung oder anderen Gründen nicht realisierbar ist.
Vorteile:
- Risiko für den jeweiligen Partner wird durch die Kapitalbeteiligung reduziert
- Marktkenntnisse und Know-how des ausländischen Partners
- größere Akzeptanz seitens der Gastgeberregierungen und deshalb einfacher zu verwirklichen
Der ausländischer Partner sollte sorgfältig ausgewählt werden, was sehr zeitaufwändig sein kann. Bedenken Sie auch, was es für Sie bedeutet, wenn der ausländische Partner eigenmächtig das von Ihnen eingebrachte Know-how nutzt und welche Vorkehrungen Sie dagegen treffen können.
Ein Joint Venture empfiehlt sich für Länder, die den Import eingeschränkt haben oder gar nicht erlauben. Dies gilt insbesondere für Entwicklungs- und Schwellenländer. Ein weiteres Argument ist die Nähe zu anderen profitablen Absatzmärkten evtl. in Verbindung mit einem Freihandelsabkommen, das den Marktzugang erleichtert. Mexiko und die USA, verbunden durch das North American Free Trade Agreement (NAFTA) ist hierfür ein gutes Beispiel.
Beispiel:
Ein deutsches und ein ausländisches Unternehmen gründen ein Joint Venture. Der deutsche Partner liefert das notwendige Kapital, Know-how und Spezialisten. Rohstoffe, Arbeitskräfte und Produktionsstätten werden entsprechend von dem ausländischen Partner zur Verfügung gestellt. Der Vertrieb der im gemeinsamen Unternehmen gefertigten Produkte erfolgt häufig nicht nur im betreffenden Auslandsmarkt, sondern auch in anderen Märkten.
Weiterführende Informationen und Ansprechpartner
Tochtergesellschaft
Die Gründung einer Auslandstochter ist die intensivste Form der Erschließung ausländischer Markte. Die Zentrale kann die Unternehmenspolitik dabei eigenständig bestimmen. Ziel ist in der Regel wie beim Joint Venture die unmittelbare Markterschließung und/ oder die weltweit kostengünstige Produktion im Rahmen der Unternehmensstrategie.
Vorteile:
- Hohes Maß an Kontrolle über das AuslandsmarktengagementUmgehung von evtl. bestehenden Importbeschränkungen
- mehr Kundennähe, d.h. bessere Vermarktungsmöglichkeiten aber auch bessere Marktinformationen
- Vorbehalte gegenüber Fremdprodukten können umgangen werden
- niedrigere Produktionskosten und steuerliche Investitionsanreize
- Wettbewerbsvorteil durch geringere Produktions- und Transportkosten
- Möglichkeit, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, die häufig einen Geschäftssitz im betreffenden Land verlangen
Nachteile:
- hoher finanzieller Aufwand
- höheres unternehmerisches Risiko
- Politische Risiken bzw. Rechtsunsicherheit (z.B. Enteignung)
Weiterführende Informationen und Ansprechpartner
- Internetadressen aller Industrie- und Handelskammern
- Die deutschen Auslandshandelskammern (AHK)
- Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG)
Public Private Partnership (PPP)
Unter Public Private Partnership versteht man allgemein die Einbeziehung privaten Fachwissens und Kapitals in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. In Bezug auf Auslandsgeschäfte sind Sie vor allem in der Entwicklungshilfe interessant, da sie von öffentlichen Stellen gefördert werden. Ziel dieser Entwicklungspartnerschaften ist es, Chancen zu nutzen, die sich aus der Verbindung des verstärkten Engagements von Unternehmen in Entwicklungsländern mit dem spezifischen Know-how der Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit ergeben. PPP-Projekte werden öffentlich gefördert, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und mit offiziellen PPP-Partnern gemeinsam durchgeführt werden.
Die Partner der öffentlichen Partner für PPP
Build Operate Transfer (BOT)
Diese Betreibermodelle sind eine besondere Form des Public Private Partnership (PPP) und im Ausland gefragte Alternativen bei der Realisierung von kostspieligen Vorhaben, insbesondere im Energie-, und Infrastrukturbereich. Ein BOT-Projekt umfasst in der Regel die Finanzierung, Errichtung und den Betrieb der projektierten Anlage für einen vorher festgelegten Zeitraum. Die Refinanzierung aus dem Betrieb des Projekts erwirtschafteten Nettoertrags. Die bekanntesten Formen sind
BOT (Build-Operate-Transfer)
BOOT (Build-Own-Operate-Transfer)
BOO (Build-Own-Operate)
BOOM (Build-Own-Operate-Maintain).
BOT-Projekte bieten auch kleinen und mittleren Unternehmen vielfältige Möglichkeiten der Partizipation als Projektpartner oder Zulieferer. Voraussetzung dafür sind ein entsprechendes Know-how und das Finden von leistungsstarken Partnern. Informationen über BOT-Projekte weltweit finden Sie in der GTAI Datenbank Ausschreibungen.
Weiterführende Informationen und Ansprechpartner