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Webinar
Termin: 11.03.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK Rhein-Neckar

Als Unternehmen der Exportwirtschaft haben Sie durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts eingehalten werden.

Verstöße gegen diese gesetzlich normierten „Spielregeln“ werden mit empfindlichen Freiheits- und Geldstrafen, Bußgeldern sowie ggf. mit der Einziehung der unberechtigten Ausfuhrerlöse geahndet. 

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge