Webinar
Termin:
11.03.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Rhein-Neckar
Als Unternehmen der Exportwirtschaft haben Sie durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts eingehalten werden.
Verstöße gegen diese gesetzlich normierten „Spielregeln“ werden mit empfindlichen Freiheits- und Geldstrafen, Bußgeldern sowie ggf. mit der Einziehung der unberechtigten Ausfuhrerlöse geahndet.