Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von „Intrastat-Meldungen“ verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden.
Beginnend seit dem Berichtsmonat Januar 2022 haben sich im Bereich der Intrahandels-Meldungen verschiedene Änderungen ergeben. In der Intrastat-Versendungsmeldung sind die Angaben zum „Ursprungsland“ und die „USt-IdNr.“ des Handelspartners verpflichtend.
In der Regel nutzen die Auskunftspflichtigen auch die innerbetrieblichen Informationsquellen der Umsatzsteuer zur Erstellung der Intrastat. Die Zusammenhänge zwischen Intrastat und Umsatzsteuer sind deshalb bedeutsam. Dies gilt insbesondere für die Abgrenzung bzw. die Unterschiede dieser beiden Meldeverpflichtungen.
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer neben der Einführung in die neue Gesetzgebung auch Hinweise und Informationen zu den wichtigsten Änderungen/Neuerungen, die sich auf die praktische Abwicklung der Intrastat auswirken. Anhand von Praxisbeispielen mit Musterlösungen werden Sonderfälle verständlich erläutert. Die Teilnehmer lernen die wichtigsten Grundlagen und Vorschriften für die selbständige Abgabe einer korrekten Intrastat-Meldung kennen.
Intrahandelsstatistik 2023 - Auf den Punkt gebracht
Seminar
Termin:
16.04.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Mittlerer Niederrhein