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Was Sie als Anbieter von Dienstleistungen im Ausland wissen müssen.

Dienstleistungen im Ausland erbringen

Die Notwendigkeit ins Ausland zu gehen, aber auch die Geschäftschancen dort werden für deutsche Dienstleistungsunternehmen immer größer. International mobilere Kunden erfordern international agierende Serviceanbieter. Das Stichwort heißt Kundenbindung. Viele Dienstleistungsunternehmen werden "global player", indem sie ihren Partnern aus der Industrie auf Auslandsmärkte folgen.

Generell gute Exportchancen haben Anbieter

  • produktnaher und wissensintensiver Dienstleistungen,
  • im Ingenieur-, Beratungs- oder Planungsbereich,
  • von personenbezogenen Dienstleistungen, etwa im Bildungs-, Gesundheits- oder Pflegebereich.

Die häufigsten Formen der Internationalisierung von Dienstleistungen sind neben dem direkten Export, also der Erbringung von Leistungen im Ausland, Kooperationen und Joint Ventures mit lokalen Unternehmen sowie die Gründung einer eigenen Präsenz im Ausland.

Ein weiteres Modell ist der sog. Systemexport, bei dem Dienstleister im Verbund mit Industrieunternehmen, die Komplementärgüter anbieten, Auslandsmärkte gemeinsam erschließen. Angeboten werden dann Komplettlösungen, also zum Beispiel neben einer Anlage auch gleich ein umfangreiches Servicepaket.

Erfolgsfaktoren

Der Export von Dienstleistungen stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Denn gegenüber dem Warenhandel bestehen einige bedeutende Unterschiede:

Warevs.Dienstleistung
Weitgehend standardisiertIndividuell
i.d.R. materiell und lagerbarImmateriell, nicht lagerbar
i.d.R. nicht interaktiv, nicht personengebunden Interaktiv, in hohem Maße personengebunden (interkulturelle Kompetenz wichtig)
Sprachbarrieren bilden eher kleinere Hürde Sprachbarrieren bilden große Hürde
Informationsbeschaffung eher leichtInformationsbeschaffung schwieriger


Doch es gibt auch Parallelen. Wie der klassische Warenexport erfordert auch der Export von Dienstleistungen eine gründliche Vorbereitung. Neben der genauen Kenntnis und Beobachtung der Märkte müssen die notwendigen innerbetrieblichen Voraussetzungen vorhanden sein bzw. geschaffen werden, Ziele definiert und - ganz wichtig - Kontakte hergestellt werden.

Wichtigste Voraussetzung für erfolgreiche Auslandsgeschäfte im Dienstleistungssektor sind qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter. Interkulturelle Kompetenz und Kommunikationsstärke sind unbedingt erforderlich.

Für Unternehmen, die nicht über genügend qualifiziertes Personal verfügen, das im Ausland eingesetzt werden kann, ist eine Kooperation mit einem lokalen Unternehmen häufig die einzige Möglichkeit, Dienstleistungen zu exportieren. Die Wahl des richtigen Geschäftspartners ist dabei eine der größten Herausforderungen, denn ein Fehlgriff kann schnell den Verlust von Know-how und Kundenkontakten bedeuten.

Recht und Verträge

Einen ausschließlichen Vertragstyp für den Dienstleistungsexport gibt es nicht. Am häufigsten sind Handelsvertreterverträge, Lizenz- und Franchiseverträge.

Bei Verträgen mit Partnern aus dem Ausland muss beachtet werden, dass die Vertragspartner unterschiedlichen Rechtsordnungen angehören und daher häufig ein vom deutschen Recht abweichendes Rechtsverständnis mitbringen. Daher empfiehlt es sich, vor Vertragsabschluss den Rat eines Experten einzuholen, um spätere gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Die rechtlichen Bestimmungen eines Vertrages richten sich immer nach nationalen Bestimmungen, auch wenn das Geschäft international ist. Das heißt, die Vertragsschließenden müssen sich darüber verständigen, welches nationale Recht Anwendung finden soll. Die Einigung sollte unbedingt vor Vertragsschluss erfolgen und möglichst schriftlich fixiert werden.

Grundsätzlich können die Vertragsparteien eines internationalen Geschäfts das Recht, dem der Vertrag unterliegen soll, frei wählen. Es ist ratsam, sorgfältig zu prüfen, welches Recht die günstigeren Regeln hat. Besonders zu beachten sind hierbei die Fragen der Haftung und der Verjährung möglicher Ansprüche. Häufig liegt es nahe, sich mit der Rechtswahlklausel für das eigene nationale Recht zu entscheiden, um einen "Heimvorteil" für die Vertragsgestaltung nutzen zu können.

Ausführliche Informationen zu rechtlichen Aspekten und den verschiedenen Vertragsarten bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen finden Sie bei Germany Trade & Invest (GTAI) auf der Seite Dienstleistungsrecht.

Persönliche Beratung bieten die örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK) und die jeweiligen Fachverbände an. Hilfestellung bei der Gestaltung von Dienstleistungsverträgen geben auch die Auslandshandelskammern (AHK).

Gewerbe- und Arbeitsgenehmigungen

Neben der Umsatzsteuer und Fragen zur Vertragsgestaltung ist der Bereich Gewerbe- und Arbeitsrecht von besonderer Bedeutung für Dienstleistungsunternehmen, die im Ausland aktiv werden wollen.

Bereits im Vorfeld des Auslandsengagements ist zu klären, welche nationalen Bestimmungen und Vorschriften gelten, welche Beschränkungen es gibt, und ob Zulassungen erforderlich sind. Dies gilt gleichermaßen für Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie auch für Drittländer.

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen sind innerhalb der EU nicht erforderlich, in Drittländern hingegen meist unabdingbare Voraussetzung. Zudem müssen hier die nationalen Bestimmungen für die Erteilung von Visa sowie die Vorschriften zur Kranken- bzw. Sozialversicherung beachtet werden.

Innerhalb der EU gilt die sogenannte EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG), die den länderübergreifenden Handel mit Dienstleistungen in der Staatengemeinschaft erleichtert. Wer Dienstleistungen aus anderen Ländern der EU, Norwegen, Island oder Liechtenstein in Anspruch nehmen oder dort erbringen will, erhält über das Portal 21 Informationen zu den jeweiligen Landesvorschriften. Das Portal bietet einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Informationen zur Aufnahme und zur Ausübung von Dienstleistungen, außerdem zu Rechtsschutzmöglichkeiten und Anlaufstellen vor Ort.

Steuern und Abgaben

Dienstleistungen die im Ausland erbracht werden, sind grundsätzlich nicht zollpflichtig. Auch spezielle Exportbewilligungen oder -dokumente sind in der Regel nicht notwendig. Lediglich wenn im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung Waren dauerhaft oder vorübergehend ausgeführt werden, z.B. Werkzeuge oder Maschinen, müssen gegebenenfalls Zollvorschriften beachtet werden.

Die Regelungen der Umsatzsteuerpflicht bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen sind im Einzelnen äußerst kompliziert und unterscheiden sich je nach Land und Art der ausgeführten Dienstleistung.

Bereits vorab sollte deshalb geklärt werden, in welchem Land die erbrachte Leistung umsatzsteuerlich erfasst wird und wie die jeweilige Rechnungsstellung auszusehen hat. Zudem ist häufig auch die Kenntnis der nationalen Rechtsvorschriften des Landes erforderlich, in dem der Leistungsempfänger seinen Betrieb hat bzw. die Leistung erbracht wird.

Im Zweifelsfall sollte daher immer die Auskunft der zuständigen ausländischen Steuerbehörde eingeholt werden. In Deutschland stehen die IHKs und Fachverbände als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zu Steuern und Abgaben bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen bietet die IHK Stuttgart auf ihrer Seite "Abrechnung von Dienstleistungen ins Ausland".

Finanzierung und Absicherung

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Finanzierung und Absicherung von Auslandsgeschäften von vitaler Bedeutung. Ohne entsprechende "Rückendeckung" ist der Gang ins Ausland für viele nicht möglich.

Dienstleistungsunternehmen sehen sich hierbei noch zusätzlich mit dem Problem konfrontiert, dass einige der staatlichen Förderinstrumente nur für Warenexporte gelten, so etwa die Exportkreditgarantie "APG-light". Die normalen Ausfuhrpauschalgewährleistungen (APG) können jedoch auch für im Ausland erbrachte Dienstleistungen, wie etwa Montage- oder Reparaturarbeiten, in Anspruch genommen werden.

Hinzu kommt, dass einige staatliche Finanzierungsinstrumente erst ab bestimmten Auftragswerten greifen. In der Praxis ist es deshalb häufig so, dass Dienstleistungsunternehmen ihre Exporte über die Hausbank finanzieren und absichern. Bei kleineren Auftragswerten wird oft auch gegen Vorauszahlung gearbeitet.

In jedem Fall empfiehlt es sich, sich vorab eingehend über die Möglichkeiten zur Finanzierung und Absicherung zu informieren. Neben den großen Finanzierungsinstitutionen stehen hierfür die Exportberater der Kammern sowie natürlich die Hausbanken zur Verfügung.

Weiterführende Links

Informations- und Beratungsangebote

Zahlen und Fakten zum Export von Dienstleistungen

 

Spezielle Informationsangebote für Dienstleistungsunternehmen

 

Beratungsangebote zur Internationalisierung von Dienstleistungen

 

Unterstützung für Handwerksunternehmen

 

Hilfe bei der Geschäftspartnersuche

Die deutschen Auslandshandelskammern (AHK) vermitteln Kontakte zu Unternehmen im Zielmarkt.

Das Enterprise Europe Network unterstützt Sie bei der Suche nach Geschäftspartnern in der EU.

 

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