Hermesdeckungen sind ein zentrales Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesregierung zur Absicherung der Exportwirtschaft, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Hermesdeckungen
Bei Auslandsaufträgen ist die Absicherung des Geschäfts wegen höherer Risiken umso wichtiger. Exporteuren bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, angefangen bei privaten Kreditversicherungen bis hin zu staatlichen Deckungen.
Bei Geschäften mit Ländern mit geringem politischen Risiko bieten private Kreditversicherer umfassenden Schutz vor Forderungsausfall. Problematisch wird es jedoch, wenn in Länder mit hohem politischen Risiko geliefert wird. Hierfür bieten kommerzielle Anbieter häufig keine Versicherung mehr an.
Wo den privaten Exportkreditversicherungen das Geschäft zu riskant ist, hilft deutschen Exporteuren deshalb der Bund. Die Euler Hermes Aktiengesellschaft bearbeitet die Absicherung von Exporten gegen politische und wirtschaftliche Risiken im staatlichen Auftrag. Für Auslandsinvestitionen gibt es ein ähnliches Instrument das die PriceWaterhouseCoopers AG (PwC) für den Bund bearbeitet.
Die staatliche Exportkreditversicherung deckt zweierlei Risiken ab:
- Politische Risiken wie Kriege, Gesetzesänderungen, Embargos, Nichtkonvertierung, etc.
- Wirtschaftliche Risiken wie Nichtzahlung des Kunden oder Konkurs, Vergleich, etc.
Für kurzfristige Exportgeschäfte mit Kreditlaufzeiten von bis zu 12 Monaten gibt es verschiedene Formen der staatlichen Versicherung, die in diesem Beitrag vorgestellt werden.
Erfahren Sie anhand 5 kurzer Fragen des "Hermesdeckungen Machbarkeits-Checks", ob sich das Exportgeschäft grundsätzlich für eine Hermesdeckung eignet.
Weiterführende Informationen:
Exportkreditversicherungen für kleine Unternehmen
Die staatliche Exportkreditversicherung bietet insbesondere im Bereich der kurzfristigen Sammeldeckungen und der Avalgarantien speziell auf kleinere und mittlere Unternehmen zugeschnittene Absicherungsmöglichkeiten an. Insgesamt entfallen mehr als 80 Prozent der vom Bund jährlich neu gedeckten Geschäfte auf diese Zielgruppe.
Hermesdeckungen für Freie Berufe
Freiberufler können natürlich ebenfalls die staatlichen Angebote nutzen. Für die Absicherung ihrer Forderung werden dann auch Bearbeitungsgebühren und Prämien fällig. Diese richten sich nach Auftragswert, Einstufung des Empfängerlandes, Zeitpunkt der Fälligkeit und dem Status des Bestellers.
Für Freiberufler sind rechtlich einwandfrei formulierte Verträge besonders wichtig. Hermesdeckungen sind keine Rechtsschutzversicherungen, die schlechte Verträge heilen, sondern Ausfallversicherungen für Auslandsforderungen. Der Bund entschädigt nur den Ausfall von rechtsbeständigen Forderungen.
Weiterführende Informationen und Links
Kurzfristige Einzeldeckungen
Kurzfristige Einzeldeckungen übernimmt die Bundesregierung, sofern die vereinbarte Kreditlaufzeit 12 Monate nicht übersteigt.
Dies kommt insbesondere für Lieferungen von Rohstoffen, Halbfertigwaren, Komponenten, Konsumgütern und Ersatzteilen in Frage, wofür üblicherweise nur eine Kreditierung von maximal sechs Monaten akzeptiert wird. Bei hochwertigen Komponenten und langlebigen Konsumgütern kann die Kreditlaufzeit auch bis zu 12 Monaten betragen.
Neben den politischen Risiken ist bei kurzfristigen Einzeldeckungen auch das Konkursrisiko des Empfängers sowie das Risiko der Nichtzahlung abgedeckt.
Revolvierende Einzeldeckungen
Exporteure, die regelmäßig an einen ausländischen Kunden mit kurzfristigen Zahlungszielen liefern, können dies mittels einer "revolvierenden Einzeldeckung" absichern.
Im Deckungsumfang und in der Höhe des Entgelts unterscheidet sich dieses Verfahren nicht von der kurzfristigen Einzeldeckung. Die Abwicklung ist jedoch für den Exporteur wesentlich einfacher.
Dabei werden die im Laufe eines Jahres mit einem bestimmten Abnehmer getätigten Umsätze auf revolvierender Basis bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag gedeckt. Der Höchstbetrag entspricht dem erwarteten Gesamtumsatz eines Jahres. Die zulässige Kreditlaufzeit beträgt hier bis zu 24 Monaten.
Antragstellung, Beratung und weitere Informationen:
Für ausführliche Informationen zu beiden Deckungsformen hat EulerHermes Broschüren erstellt, die im Internet heruntergeladen werden können. Weitere Produktinformationen, Antragsformulare, Richtlinien und Merkblätter finden Sie unter Wissen > Wissenstransfer > Infomaterial auf https://www.exportkreditgarantien.de/de/downloads.html
- Information zu "Mehrere Exportgeschäfte / Sammelgeschäfte"
- Merkblatt "Exportkreditgarantien auf einen Blick" von Euler Hermes (pdf)
- Infomaterial zu den Exportkreditgarantien des Bundes
Für kleine und mittelständische Unternehmen hat die Euler Hermes Aktiengesellschaft besondere Beraterteams eingerichtet. Diese erreichen Sie telefonisch unter der Nummer: (040) 88 34 - 9090.
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG)
In der Abwicklung einfacher als die Einzeldeckungen sind die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG). Durch ein pauschaliertes Verfahren ist der Aufwand für Exporteure hierbei sehr gering. Die APG ist eine Forderungssammeldeckung. Sie bietet die Möglichkeit, eine Vielzahl von Forderungen aus einer Vielzahl von Exportgeschäften zusammen abzusichern.
Die APG eignet sich damit insbesondere für die Versicherung fortlaufender Warenlieferungen ins Ausland, üblicherweise mit kurzfristigen Zahlungszielen. Die zulässige Kreditlaufzeit bei der APG beträgt zwölf Monate; gedeckt wird neben den politischen Risiken und dem Konkursrisiko auch das Risiko der Nichtzahlung.
Eine APG kann beantragt werden von Unternehmen mit einem Mindestexportumsatz von 500.000 Euro. Abgesichert werden Exporte in alle Länder, die nicht der OECD angehören.
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen light (APG-light)
Reicht der Export-Umsatz eines Unternehmens nicht aus, um eine klassische APG zu beantragen, ist die "APG-light" die Alternative. Die APG-light ist eine Pauschaldeckung für einfach strukturierte Exportgeschäfte. Sie kann beantragt werden, wenn die Jahresumsätze unter einer Million Euro liegen. Die APG-light ist deshalb insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen mit (noch) geringen Exportumsätzen interessant.
Abgesichert werden kurzfristige Forderungen mit Kreditlaufzeiten von bis zu 4 Monaten. Wie bei der APG werden auch im Rahmen dieser Police nur Exportgeschäfte an Abnehmer versichert, die ihren Sitz außerhalb der OECD haben.
In den Versicherungsvertrag werden alle deckungsfähigen Forderungen einbezogen. Wahlmöglichkeiten bestehen im Interesse einer leicht handhabbaren Deckungsform nicht. Forderungen, für die ein Akkreditiv besteht, oder Forderungen aus Leistungen können nicht versichert werden.
Antragstellung, Beratung und weitere Informationen:
Für ausführliche Informationen zu beiden Deckungsformen hat EulerHermes Broschüren erstellt, die im Internet heruntergeladen werden können. Weitere Produktinformationen, Antragsformulare, Richtlinien und Merkblätter finden Sie im Download-Center des AGA-Portals. Auf dem AGA-Portal können Sie auch bequem die beiden APG-Formen im Internet abwickeln.
- APG-Online-Service - Kundenportal für Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG und APG-light)
- Agaportal (AuslandsGeschäftsAbsicherung des Bundes)
- Merkblatt "Exportkreditgarantien auf einen Blick" von Euler Hermes (pdf)
- Download-Center des AGA-Portals
Für kleine und mittelständische Unternehmen hat die Euler Hermes Aktiengesellschaft besondere Beraterteams eingerichtet. Diese erreichen Sie telefonisch unter der Nummer: (040) 88 34 - 9090.
Fabrikations- und Forderungsausfallrisiko
Fabrikationsrisikodeckungen
Fabrikationsrisikodeckungen werden zur Deckung von Risiken während der Produktionsphase der Ware vergeben, also vom Beginn der Fertigung bis zum Versand. Sie sind isoliert oder kombiniert mit einer Ausfuhrdeckung erhältlich und empfehlen sich besonders bei Spezialanfertigungen. Denn diese sind im Falle der Nichtauslieferung anderweitig kaum absetzbar.
Das Fabrikationsrisiko tritt ein, wenn politische oder wirtschaftliche Umstände im Ausland die Fertigstellung oder den Versand der Waren verhindern. Auch das Risiko eines Embargos ist abgesichert.
Fabrikationsrisikodeckungen umfassen die tatsächlichen Selbstkosten des Exporteurs. Diese werden von ihm vorher geschätzt und der Deckung als Höchstbetrag zugrunde gelegt. Im Schadenfall stellt ein Gutachter die Höhe des Schadens fest.
Forderungsdeckungen
Oft genug gehört es zu einem Exportgeschäft, den Empfänger der Ware bei der Finanzierung seiner Einkäufe zu unterstützen. Sei es, dass der Lieferant dem Empfänger einen Kredit einräumt, oder ihm bei der Finanzierung mittels eines Bankkredits hilft. In beiden Fällen lassen sich die entstehenden Risiken über die staatlichen Exportkreditgarantien absichern.
Antragstellung, Beratung und weitere Informationen:
Für ausführliche Informationen zu beiden Deckungsformen hat EulerHermes Broschüren erstellt, die im Internet heruntergeladen werden können. Weitere Produktinformationen, Antragsformulare, Richtlinien und Merkblätter finden Sie im Download-Center des AGA-Portals. Auf dem AGA-Portal können Sie auch bequem die beiden APG-Formen im Internet abwickeln
- Information zu den Fabrikationsrisikodeckungen
- Informationen zu Finanzkreditdeckungen
- Informationen über Lieferantenkreditdeckungen
- Agaportal (AuslandsGeschäftsAbsicherung des Bundes)
- Merkblatt "Exportkreditgarantien auf einen Blick" von Euler Hermes (pdf)
- Download-Center des AGA-Portals
Für kleine und mittelständische Unternehmen hat die Euler Hermes Aktiengesellschaft besondere Beraterteams eingerichtet. Diese erreichen Sie telefonisch unter der Nummer: (040) 88 34 - 9090.