(Bremen) - Ab sofort können kleine Unternehmen (KU) im Land Bremen wieder eine Messeförderung für die Beteiligung an internationalen Fachmessen im In- und Ausland beantragen. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung der Teilnahme an Messen und Ausstellungen, das Bremische Messeförderungsprogramm vom 5. Januar 2022.
"Die Fortsetzung der Messeförderung unterstützt gerade kleine Unternehmen dabei, neue Märkte zu erkunden und zu erschließen und damit Arbeitsplätze am Standort Bremen zu sichern oder neu zu schaffen", sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. Vogt begrüßt die Fortsetzung des Programms ausdrücklich: "Die Zeit der Pandemie hat gezeigt, wie wichtig persönliche Kontakte und die Präsentation auf Messen sind."
Die Teilnahme an Messen ist für Unternehmen auch im digitalen Zeitalter ein wichtiges Instrument der Kundengewinnung und -pflege, der Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten und Märkte und der Information über aktuelle Trends in den jeweiligen Branchen.
Mit der Messeförderung führt das Land Bremen ein etabliertes und sehr erfolgreiches Programm fort. Hierbei konnte das gesamte Verfahren deutlich vereinfacht und damit die Bürokratie für die antragstellenden Unternehmen minimiert werden.
Eine Förderung wird nur für die Beteiligung an international ausgerichteten Messen und Ausstellungen gewährt, die den Schlüsselinnovationsfeldern und Schlüsselbranchen gemäß der Innovationsstrategie Land Bremen 2030 zuzuordnen sind. Dies sind z.B. nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcenverwendung, Mobilität der Zukunft, Digitale Transformation, Luft- und Raumfahrt, Maritime Wirtschaft/Logistik, Regenerative Energiewirtschaft/Windenergie oder die Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft.
Die Förderung besteht aus einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 3.500 Euro für die Teilnahme an international ausgerichteten Messen in Deutschland, in Höhe von 4.000 Euro für die Teilnahme an Messen in Europa und 5.500 Euro für außereuropäische Messen. Neu hinzugekommen ist die Förderung von virtuellen Messeauftritten, die seit Beginn der Corona-Pandemie eine zunehmende Rolle spielen. Auch diese werden mit einer Pauschale von 2.000 Euro bezuschusst.
Messen in Deutschland können gefördert werden, wenn sie in der AUMA Messedatenbank (www.auma.de) als international gelistet sind oder in dem Messekalender der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa gelistet sind. Neu ist auch, dass mit der neuen Richtlinie auch die Teilnahme an internationalen Messen in Bremen gefördert werden kann.
Anträge auf Messeförderung können von interessierten Unternehmen ab sofort gestellt werden:
Unternehmen mit Sitz beziehungsweise Betriebsstätte in Bremen wenden sich an die
Bremer Aufbau-Bank
Domshof 14/1528195 Bremen
Tel.: 0421 9600-415
Fax: 0421 9600-840
E-Mail: mail@bab-bremen.de
Unternehmen mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Bremerhaven an die
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitions-
förderung und Stadtentwicklung mbH
Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung
Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
Tel.: 0471 / 946 46-610
Fax: 0471 94646-690
E-Mail: mail@bis-bremerhaven.de
Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren, Fördervoraussetzungen und zur Richtlinie der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa zur Förderung der Teilnahme an Messen und Ausstellungen sowie die notwendigen Formulare und den Messekalender sind zu finden unter: