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Wer vor unliebsamen Überraschungen sicher sein will, sollte seine Verträge bereits im Vorfeld wasserdicht gestalten.

Was vor Vertragsabschluss zu beachten ist

Bevor Sie einen Vertrag mit einem Partner im Ausland schließen, müssen Sie einige wichtige Entscheidungen treffen. Klären Sie vor Vertragsabschluss nicht nur, welches Recht zur Anwendung kommt.  Klären Sie auch, welches Gericht zuständig sein soll (Gerichtstand) oder ob im Streitfall ein Schiedsgericht entscheiden soll. Gerade letztere Entscheidung kann sich stark auf die Dauer des Verfahrens und die Kosten auswirken. Bei der Formulierung von Verträgen, insbesondere auch von  Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sollten Sie rechtzeitig einen mit dem ausländischen Recht vertrauten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.  

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UN-Kaufrecht

Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist nicht zwingend deutsches Recht anwendbar. So ist zum Beispiel das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) für nahezu jeden Warenexport von Bedeutung. Es muss von den Vertragsparteien sogar ausdrücklich ausgeschlossen werden, damit es beim Verkauf einer Ware von einem Mitgliedstaat in den anderen nicht zur Anwendung kommt. Nicht immer mag ein solcher Ausschluss sinnvoll sein – es kommt auf den Einzelfall an. Aktuell haben 89 Staaten das UN-Kaufrechtsübereinkommen unterzeichnet.

Ausführliche Informationen zum CISG sind bei Germany Trade & Invest (GTAI) erhältlich. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat eine eigene Broschüre zum UN-Kaufrecht veröffentlicht. Auch einige Industrie- und Handelskammern (IHKs) bieten Merkblätter und Leitfäden hierzu an, eine Auswahl finden Sie in den weiterführenden Links.

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Incoterms® 2020

International Commercial Terms, kurz Incoterms® 2020 genannt, sind internationale Handelsklauseln. Sie regeln die Lieferbedingungen, zum Beispiel wer den Zoll bezahlt, wer die Beschaffung der Dokumente und vor allem auch, wer das Transportrisiko trägt. Die Incoterms® vermeiden durch Ihre allgemein anerkannte Definition, dass es bei der Lieferung zu Missverständnissen bei der Kostenverteilung kommt.

Achten Sie darauf, die aktuelle Fassung der Incoterms® 2020 zu verwenden und genau auf diese zu verweisen, damit beide Partner dieselbe Grundlage haben. Ausführliche Informationen und Beratung zu den Incoterms® 2020 erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer. Sie können sich auch direkt an die Internationale Handelskammer ICC Germany e.V. wenden.

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Internationale Schiedsgerichte

Sollten sich trotz einer sorgfältigen Vertragsgestaltung Rechtsstreitigkeiten nicht vermeiden lassen, ist die internationale Schiedsgerichtsbarkeit heute die bevorzugte Streitbeilegungsmethode. Nicht umsonst enthalten daher grenzüberschreitende Verträge häufig eine Schiedsklausel.

Einzelheiten zur Streitbeilegung durch Schiedsgerichte enthält die gleichnamige GTAI-Studie aus dem Jahr 2018 sowie das diese ergänzende GTAI-Internetspecial. Dort finden Sie unter anderem Antworten auf Fragen zur Auswahl und Ernennung der Schiedsrichter sowie zur Dauer und den Kosten des Schiedsverfahrens.


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